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Wir können auch mit den Krankenkassen abrechnen – anerkannte Haushaltshilfe
nach § 45 SGBXI
Das Waschen und Einräumen der Wäsche ist eine hauswirtschaftliche Leistung, die nach § 45 SGB XI in Anspruch genommen werden kann.
Diese Leistungen können von Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad in Anspruch genommen werden
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